FAQ Hausverwaltung

Die häufigsten Fragen rund um Hausverwaltung

Es gibt typische Standardaufgaben, die eine Hausverwaltung übernimmt: viele aus dem Bereich Buchhaltung, ein paar aus der Sachbearbeitung wie etwa Reparaturmanagement, Handwerkerkoordination. Darüber hinaus steht eine Hausverwaltung natürlich als Ansprechpartner für Mieter und Eigentümer zur Verfügung und organisiert z. B. Eigentümerversammlungen.

Grundsätzlich gibt es jedoch kein festes Leistungsspektrum, das gesetzlich festgelegt ist. Vielmehr orientieren sich die Tätigkeiten am Bedarf des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft und an der Kompetenz, die eine Hausverwaltung mitbringt. Ist ein zertifizierter Immobilienwirt im Team, so kann die Hausverwaltung auch Maklerservices anbieten. Ist ein Handwerker-Netzwerk angeschlossen, so kann es direkt auch Vereinbarungen geben über Reparaturen oder sonstigen Handwerksarbeiten.

Die Kosten für eine Hausverwaltung orientieren sich oft an einer festen Summe pro Wohnung. Diese Summe hängt ab von Kriterien wie Anzahl der Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten, Alter der Immobilie, Zustand oder Sanierungsstau sowie vereinbarten Services, die die Hausverwaltung für Sie übernehmen darf. Denn Sie können uns z. B. als Hausverwaltung nur mit Standardaufgaben wie Zahlungsverkehr, Abrechnung, Buchhaltung oder Eigentümerversammlung betrauen oder – dank unseres Rundum-Sorglos-Angebots – auch mit Leistungen im Bereich Hausmeisterdienste oder Handwerk für Reparaturarbeiten oder Instandsetzung sowie Makler-Services wie Vermietung, Verkauf oder Bewertung von Immobilien.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Einheiten und je neuer die Immobilie, desto geringer die monatlichen Kosten pro Einheit. In manchen Fällen oder bei manchen Hausverwaltungen ist auch eine prozentuale Vergütung möglich, die sich am Mietertrag orientiert. Als groben Richtwert für allgemeine Verwaltungsaufgaben lassen sich 20-30 Euro pro Wohnung und Monat zzgl. MwSt. ansetzen.

Eine WEG-Verwaltung bezieht sich auf die Verwaltung einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) in Deutschland. Eine Wohneigentümergemeinschaft entsteht, wenn in einem Gebäude oder einer Anlage mehrere Eigentümer jeweils eine eigenständige Wohnung oder Einheit besitzen, die jedoch gleichzeitig gemeinschaftliche Flächen wie Treppenhäuser, Dach, Keller, Außenanlagen usw. nutzen.

Die WEG-Verwaltung ist für die Verwaltung und Instandhaltung dieser gemeinschaftlichen Bereiche verantwortlich. Sie sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft eingehalten werden. Zu den Aufgaben einer WEG-Verwaltung gehören unter anderem:

  • Buchhaltung: Führung der finanziellen Buchhaltung der Gemeinschaft, inklusive Einziehung von Hausgeldern (Nebenkosten) von den Eigentümern und Verwaltung der Gemeinschaftskonten.
  • Instandhaltung und Reparaturen: Organisation von Reparaturen, Wartungen und Instandhaltungsarbeiten für gemeinschaftliche Anlagen und Einrichtungen.
  • Verwaltung von Dokumenten: Aufbewahrung von wichtigen Dokumenten, wie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Protokolle der Eigentümerversammlungen usw.
  • Organisation von Eigentümerversammlungen: Einberufung und Durchführung von Versammlungen, in denen wichtige Entscheidungen getroffen werden, wie beispielsweise die Genehmigung des Haushaltsplans oder die Wahl des Verwalters.
  • Rechtsangelegenheiten: Beratung der Eigentümergemeinschaft in rechtlichen Angelegenheiten und Vertretung der Gemeinschaft gegenüber Dritten.
  • Konfliktlösung: Schlichtung von Streitigkeiten zwischen den Eigentümern oder zwischen Eigentümern und der Verwaltung.

Ihre WEG-Verwaltung kann entweder eine professionelle Hausverwaltung übernehmen oder einer der Eigentümer, der von der Gemeinschaft zum Verwalter ernannt wird. Die Verwaltung erfolgt gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und den jeweiligen Beschlüssen der Eigentümerversammlung.

Die Sondereigentumsverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von individuellen Einheiten oder Wohnungen in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) in Deutschland. In einer WEG besitzen die einzelnen Eigentümer sowohl ihr individuelles Sondereigentum (z. B. ihre eigene Wohnung oder Einheit) als auch Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Treppenhaus, Dach, Außenanlagen).

Die Sondereigentumsverwaltung konzentriert sich auf die Verwaltung und Instandhaltung der jeweiligen Sondereinheiten. Anders ausgedrückt, ist diese für die Bereiche verantwortlich, die ausschließlich das jeweilige Eigentum eines Besitzers betreffen. Dazu gehören:

  • Instandhaltung der Sondereinheit: Die Verwaltung kümmert sich um die Instandhaltung, Reparaturen und Renovierungen der individuellen Einheiten. Das schließt beispielsweise Reparaturen an Fenstern, Türen, Böden und Wänden ein.
  • Kommunikation mit den Eigentümern: Die Sondereigentumsverwaltung dient als Ansprechpartner für die Eigentümer in Bezug auf Angelegenheiten, die ihre jeweiligen Einheiten betreffen. Das können zum Beispiel Fragen zu Renovierungen, Umbauten oder Reparaturen sein.
  • Kommunikation mit den Mietern: z. B. bei Problemen in der Wohnung oder bei Kündigungen.
  • Verwaltung von Sondernutzungsrechten: In einigen Fällen können bestimmte Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums (z. B. ein bestimmter Stellplatz) einem bestimmten Eigentümer zur exklusiven Nutzung zugeordnet werden. Die Sondereigentumsverwaltung verwaltet diese Sondernutzungsrechte.
  • Abrechnungen und Kontrolle der Zahlungseingänge: Die Verwaltung erstellt Abrechnungen für Nebenkosten und andere Kosten, die mit der individuellen Einheit zusammenhängen und kontrolliert z. B. Mieteinnahmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Sondereigentumsverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der WEG-Verwaltung für den gesamten Bereich arbeitet, die sich um die gemeinschaftlichen Belange kümmert. Die beiden Verwaltungsaspekte ergänzen einander, um sicherzustellen, dass sowohl die individuellen Eigentumsrechte als auch die gemeinschaftlichen Interessen der WEG-Mitglieder angemessen verwaltet werden.

Von unserem Standort in Rösrath nahe Köln erhalten Sie unsere Verwaltungsservices in einem Radius von etwa 30 Kilometer. Geht’s es also um ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentümergesellschaft in Bergisch Gladbach, Köln oder Lohmar, Bonn Beuel sowie Siegburg sprechen Sie uns bitte ebenso gerne an wie für die Region Rösrath, Overath, Much und Engelskirchen.

Der Service-Radius gilt übrigens auch für unsere Handwerkerleistungen und Hausmeisterdienste, die wir Ihnen zur Immobilienverwaltung anbieten.

Bei einer Eigentümerversammlung kommen die Wohnungseigentümer einer gemeinschaftlichen Immobilie zusammen und besprechen wichtige Punkte wie etwa Reparaturen, Renovierungen oder Modernisierungen – aber auch Konflikte. Eine solche Eigentümerversammlung zu planen und durchzuführen, gehört zu den klassischen Aufgaben einer Hausverwaltung. In der Regel findet die ordentliche Eigentümerversammlung – die ETV – einmal im Jahr statt, zu einem günstigen Zeitpunkt für alle Eigentümer. Zu unterschieden ist die außerordentliche Versammlung, die nach Bedarf einberufen wird.

Der VDIV ist ein alteingesessener Branchenverband mit über 3.600 Mitgliedern, der VDIV NRW umfasst etwa 750 Mitglieder, die sich nach der aufgesetzten Berufsordnung richten. Darüber hinaus verpflichten sie sich freiwillig zu mehr Weiterbildungen als gesetzlich vorgeschrieben – so können Sie als Immobilieneigentümer auf noch mehr Qualität und Sorgfalt bei der Erfüllung Ihrer Aufträge setzen. Der VDIV versorgt uns als Immobilienverwaltung mit wichtigen Informationen und Änderungen, so dass wir für Sie immer auf dem neuesten Stand sind, was etwa neue Gesetze, Verträge, Arbeitshilden und Technik angeht. Kurz: Der VDIV macht Brock & Disandt effektiver in der Arbeit – und bildet mit die Basis für Ihr Vertrauen auf eine zuverlässige, sach- und fachgerechte Ausführung.