Pflicht und Verantwortung – in zuverlässige Hände geben

Winterdienst

für Privat, Mehrfamilienhaus, Mieter, Vermieter oder Eigentümergemeinschaft

Im Zeitraum zwischen Oktober und März herrschen je nach Region winterliche Temperaturen mit Schnee und Eis. Ein zuverlässiger Winterdienst ist dann einerseits sicherer für Bewohner und Passanten. Andererseits besteht sogar die Pflicht zum Winterdienst für Eigentümer. Die gute Nachricht lautet: Diese Pflicht lässt sich übertragen – am besten an verlässliche Dienstleister wie Brock & Disandt, die frühmorgens schon schippen, wenn Sie noch schlafen oder schon auf dem Weg zur Arbeit sind.

Winterdienst von Brock & Disandt: Aufgaben, die wir übernehmen

  • Schnee räumen – von Bürgersteig, Gehwegen, Einfahrten, Parkplätzen oder Zufahrtsstraßen
  • Vereiste Gehwege frei räumen
  • Fläche und Wege streuen mit erlaubten Mitteln
  • Schneeräumung von Vordächern und Garage

… noch viel mehr – einfach bei uns anfragen.

Winterdienst per Gesetz – was muss geräumt werden?

Die Winterdienst-Regelung sieht vor: Als Grundstückseigentümer oder auch als Mieter, wenn Ihnen die Pflicht zum Winterdienst übertragen wurde, sind Sie zum Winterdienst gesetzlich verpflichtet. Schnee und Eis müssen vor dem Haus und auf Gehwegen werktags zwischen 7 Uhr und 20 Uhr und am Wochenende bzw. an Feiertagen zwischen 8-9 Uhr und 20 Uhr geräumt sein.

Das bedeutet oft: morgens einmal schippen und streuen reicht oft nicht. Als einen unserer Hausmeisterdienste halten wir Ihnen mit unserem Winterdienst den Rücken frei, übernehmen Ihre Pflicht und auch Ihr Haftungsrisiko. Noch mehr Informationen über » Winterdienst, Pflichten und Regelungen für Rösrath, Bergisch-Gladbach und Umgebung lesen Sie hier.

Angebot für Ihren Winterdienst: jetzt Preise einholen

Die Preise für einen Winterdienst setzen sich bei Brock & Disandt in der Regel aus einer Bereitschaftspauschale sowie Kosten je nach Arbeitsumfang zusammen.

Holen Sie für den nächsten Winter Ihr Angebot ein – ob als Privathaushalt, Immobilienverwaltung, Mieter oder Eigentümergemeinschaft – auch im Rahmen einer WEG-Verwaltung. Und Sie schauen jedem Schneetreiben wieder ganz gelassen zu.

Angebot für Winterdienst

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